Rechtsprechung
OLG Schleswig, 25.10.1978 - 9 U 153/77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,6338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BinnSchG § 3; BinnSchG § 117; BGB § 677; BGB § 683; WHG § 22
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 999
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.11.1979 - III ZR 101/77
Anlagenhaftung für Tankerlöschbrücke
So hat das OLG Schleswig (VersR 1979, 999, 1000 f) in einem Fall, in dem beim Überpumpen von Altöl aus einem Zerstörer der Bundesmarine in ein Schiff der Reinigungsfirma, die mit dem Lenzen und Reinigen der Heizölbunker des Zerstörers beauftragt war, Teile des gepumpten Öl-Wassergemisches aus dem an die Ölpumpe angeschlossenen Schlauch in das Hafenwasser gelangt waren, zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland entschieden, weil sie Inhaber des Abgabeschlauchs gewesen sei. - BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Schiffseigner
Das Berufungsgericht - dessen Urteil in VersR 1979, 999 f. abgedruckt ist - geht offenbar davon aus, daß die Beklagte auf Grund des Rahmenvertrages vom 6. März 1969 nur für ein grobes Verschulden der Besatzung ihres MS "O." haftet. - OLG Hamburg, 09.12.1987 - 4 U 231/86
Umfang der Haftung des Inhabers einer Anlage; Haftung für die Verunreinigung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes soll jedoch derjenige als Inhaber für die typischen Gefahren, die von der Anlage ausgehen, haften, der auch das Schadensrisiko beherrscht, der insbesondere also die tatsächliche Gewalt über die Anlage und die Möglichkeit ihrer jederzeitigen Kontrolle und technischen Beherrschung hat (BGH, Urteil vom 29. November 1979, BGHZ 76, 35(42) = VersR 1980, 280; so auch OLG Schleswig, Urteil vom 25.10.1978, in VersR 1979, S. 999 (1001)).